Unter dem Begriff Claim Management, zu Deutsch: Nachforderungsmanagement, versteht man alle Aktivitäten, die notwendig sind, eigene berechtigte Forderungen
gegenüber dem Projektpartner durchzusetzen bzw. fremde unberechtigte Forderungen wirkungsvoll abzuwehren.

In Bauprojekten kann dies sowohl die Planungs- als auch Ausführungsgewerke sowie die Auftraggeber- als auch Auftragsnehmerseite betreffen.

Dazu kann es sinnvoll sein, bereits ab Auftragsvergabe ein entsprechendes Dokumentationsmanagement aufzubauen und zu pflegen, um evtl. Nachforderungen geltend zu machen bzw. die Forderungen abzuwehren.

Wir begleiten Sie bei Aufbau und Pflege der Dokumentation, weisen Sie auf Abweichungen hin,  wirken bei der Formulierung der Nachforderungen bzw. den Entgegnungen mit und 
unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in den einzelnen Eskalationsstufen.

Auf Auftragsgeberseite beginnt dies bereits bei der Erstellung von Lastenheften und der darin enthaltenen Vorgaben sowie den weiteren Vertragsunterlagen.
Bereits in den anschließenden Auftragsverhandlungen kann es notwendig sein, entsprechende Vorbehalte in den Angebots-
und/oder Verhandlungsunterlagen seitens der Bieter zu entgegnen bzw. nicht zuzulassen.
Während der Auftragsabwicklung kommt auf den Auftraggeber u.a. die Aufgabe der laufenden Kontrolle der Einhaltung von vertraglich vereinbarten Leistungen inkl. evtl. erforderlicher zeitnaher
Mängelrügen zu, um termin- und kostenneutrale Nachbesserungen seitens des Auftragnehmers zu gewährleisten. Auch eine Eskalation bis hin zu teilweisen oder vollständigen Auftragsentzug können die Folge sein. 
Um hierbei auf eine chronologische und erschöpfende Dokumentation der Vorgänge zurückgreifen zu können und dass der Auftraggeber die Gewissheit hat, die notwendigen Eskalationsstufen eingehalten zu haben,
bedarf es eben diesem Claim Management.

Die Interessen der Auftragsnehmerseite sind im Grunde genommen genau entgegengesetzt zu denen des Auftraggebers (AG). Zusammengefasst sollte der Auftragnehmer (AN) sicherstellen,
dass evtl. Mehraufwendungen, die nicht durch den AN verschuldet sind, auch entsprechend vergütet werden bzw. evtl. Ansprüche des AG’s abgewehrt werden können.
Wie beim AG auch beginnt dies bereits in der Vertragsanbahnung während der Angebotsphase. Die Anfrageunterlagen, die zukünftig Vertragsbestandteil werden, müssen auf evtl. Risiken,
unvollständige und/oder nicht fachgerechte Regelungen hin untersucht werden. Sämtliche Vorgaben des AG’s nach Vertragsschluss (insbes. Planungsunterlagen) sind auf Übereinstimmung mit dem Vertrag zu
kontrollieren und der AG ist zeitnah auf evtl. Abweichungen zum Vertragssoll hinzuweisen. Bereits jetzt sind für die vom AG geforderten Abweichungen entsprechende Nachtragsangebote zu formulieren.
Die Leistungen im nachfolgendem Ausführungsprozess sind vom AN erschöpfend zu dokumentieren, um hier ggf. erforderliche Mehraufwendungen (die ggf. erst später bekannt werden) frühzeitig aufzuzeichnen.
Auch hier ist eine zeitnahe Anzeige dieser Mehraufwendungen beim AG notwendig, um die Einhaltung der erforderlichen Eskalationsstufen zu gewährleisten.

Das Claim Management ist bis zur Abnahme und Begleichung der Schlussrechnung beiderseitig (AG und AN) durchzuführen und die Dokumentation revisionssicher zu archivieren,
da spätere Anspruchsstellungen einer Partei nicht auszuschließen sind.  Auch eine Fortführung während der Gewährleistungszeit kann insbesondere bei umfangreicheren Projekten sinnvoll/notwendig sein.

Claim Management